
Tempo 30 auf Kantonsstrassenabschnitten - Zwischenstand
Im April 2022 hatte die Gemeindeversammlung beschlossen, dem Kanton die Unterstellung gewisser Abschnitte der Kantonsstrasse unter Tempo 30 zu beantragen. Nun liegt ein Zwischenbericht des Kantons vor. Bewertet werden die Anträge vom Kanton aufgrund der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes.
Der Kanton beurteilt die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden auf den Achsen Zunzgerstrasse und Bahnhofstrasse als ausreichend. Eine Reduktion des Tempos aufgrund der Überschreitung der Lärmgrenzwerte als zweiter mögliches Kriterium soll abhängig von den Erfahrungen mit den aus Lärmgründen verfügten Temporeduktionen in Oberwil, Bottmingen und Therwil frühestens im Frühjahr 2024 beurteilt werden. Auf der Rheinfelderstrasse ist die Situation für den Fussverkehr unbefriedigend, womit grundsätzlich eine Voraussetzung erfüllt ist. Als nächstes wird ein Gutachten erstellt. Der Kanton rechnet damit, dass dieses im 2. Quartal 2023 vorliegen wird.