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Einbürgerungen Gemeinde Sissach
- Wohnsitzpflicht in der Gemeinde Sissach für schweizerische Bewerberinnen und Bewerber 3 Jahre (für Details gibt der Bürgerrat Auskunft)
- Wohnsitzpflicht in der Schweiz für ausländische Bewerberinnen und Bewerber 12 Jahre (für Details gibt der Bürgerrat Auskunft) sowie Wohnsitzpflicht in der Gemeinde Sissach 5 Jahre (für Details gibt der Bürgerrat Auskunft)
- Leumund: Die sich bewerbenden Personen müssen einen tadellosen Leumund besitzen und sowohl den privaten als auch den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen stets nachgekommen sein.
An einer Einbürgerung interessierte Personen, welche die erforderliche Wohnsitzdauer erfüllen, melden sich schriftlich bei Bürgergemeinde Sissach, Postfach, 4450 Sissach - Reglement