Abstimmungsunterlagen
Die Stimmrechtsausweise, die Abstimmungserläuterungen sowie die Stimm- und Wahlzettel zu den Abstimmungen werden jeweils den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern per Post zugestellt.
Wenn irrtümlich die zugestellten Abstimmungsunterlagen nicht vollständig sind, wird um umgehende Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung Tel. 061 976 13 00 gebeten. Im Stimm- und Wahllokal werden keine Unterlagen herausgegeben.
Stimmabgabe
Beschwerden: Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen oder Wahlen sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt, dem Regierungsrat einzureichen. In der Beschwerde ist glaubhaft zu machen, dass die Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.



