Abstimmungen

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Abstimmung / Stimmrechtsausweise

Abstimmungsunterlagen
Die Stimmrechtsausweise, die Abstimmungserläuterungen sowie die Stimm- und Wahlzettel zu den Abstimmungen werden jeweils den StimmbĂĽrgerinnen und StimmbĂĽrgern per Post zugestellt. 

Wenn irrtĂĽmlich die zugestellten Abstimmungsunterlagen nicht vollständig sind, wird um umgehende Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung Tel. 061 976 13 00 gebeten. Im Stimm- und Wahllokal werden keine Unterlagen herausgegeben. 

Stimmabgabe

  • Im Wahllokal an den Abstimmungswochenenden. Samstag, 18.30 - 19.30 Uhr und Sonntag, 9.30 - 11.00 Uhr
    Wahllokal: Gemeindehaus, Schalterhalle Einwohnerdienste, Bahnhofstr. 1
  • Briefliche Stimmabgabe. Wenn Sie brieflich stimmen, dann muss Ihr Stimmrechtsausweis mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Samstag des Abstimmungswochenendes um 17.00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eintreffen oder im Postfach der Gemeinde liegen.
  • Bei der brieflichen Stimm- und Wahlabgabe ist unbedingt darauf zu achten, dass der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist, ansonsten die Stimm- und Wahlabgabe als ungĂĽltig erklärt wird.

Beschwerden: Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen oder Wahlen sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt, dem Regierungsrat einzureichen. In der Beschwerde ist glaubhaft zu machen, dass die Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.