Parkkarte für Gehbehinderte

Personen die eine erhebliche Gehbehinderung haben, können eine Parkkarte bei der Kantonalen Verwaltung beantragen. Die Parkkarte berechtigt, Fahrzeuge auf Parkplätzen mit Parkzeitbeschränkung zeitlich unbeschränkt abzustellen. Die Parkierungserleichterung gilt nicht für privat bewirtschaftete Parkflächen (richterliche Verbote, Parkhäuser, Einstellhallen usw.). 

Die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.

Eine Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder eine berechtige Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar.

Über den Link  gelangen Sie direkt zur ausstellenden Behörde (Sicherheitsdirektion / Motorfahrzeugkontrolle Kanton Basel-Landschaft).

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