Todesurkunde (Todesbescheinigung) bestellen

Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt resp. der behandelnden Ärztin sofort mitgeteilt werden. Sind diese nicht erreichbar, ist allenfalls der Hausarzt oder ein Notfallarzt zu verständigen. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamts Basel-Landschaft aus.

Ereignet sich der Todesfall in der Gemeinde Sissach, melden sich die Angehörigen mit dem Original der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein (falls vorhanden) auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bestattungen (Erdgeschoss). Das Bestattungsbüro stellt die Original-Unterlagen mit der Anzeige des Todesfalls dem Kantonalen Zivilstandsamt in Arlesheim zu. Dieses nimmt den Eintrag im Todesregister vor. Das Familienbüchlein wird den Angehörigen im Anschluss durch das Zivilstandsamt BL direkt zugestellt.
Tritt der Tod in einem Heim, Spital oder Hospiz ein, übernimmt diese Einrichtung die Anmeldung des Todes beim Zivilstandsamt BL.

Benötigen die Angehörigen einen Auszug aus dem Todesregister, sprich Todesurkunde oder amtliche Todesbescheinigung (z.B. für Grundbuchänderung, AHV-Abmeldung etc.) kann diese beim Zivilstandsamt online  bestellt werden.

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