Stillen / Ausrichtung von Stillgeld
- Die Beiträge werden aus der Einwohnerkasse Sissach an stillende Mütter ausbezahlt. Alle Mütter von Neugeborenen mit Niederlassung in der Gemeinde werden automatisch informiert. Anspruch auf Stillgeld haben stillende Mütter, die zum Zeitpunkt der Beendung der zehnwöchigen Stillzeit Niederlassung in der Gemeinde haben.
- Das Stillgeld beträgt CHF 100.- pro gestilltes Kind und wird nur einmal ausbezahlt - auch wenn länger als 10 Wochen gestillt wird.
- Die Ausrichtung des Stillgeldes ist mit einer Stillkontrolle verbunden. Die Kontrollstelle (Kinderarzt / Kinderärztin, Arzt / Ärztin, Spital, Mütterberatungsstelle, Hebamme etc.) bestätigt auf dem Stillgutschein, dass die Stillende nach 10-wöchigem Stillen ihrem Kind eine Kontrollmahlzeit von mindestens 50g Milch abgeben konnte.
- Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge) genügt die gleiche Milchmenge.
- Nach Bestätigung durch die Kontrollstelle (Mütterberatung, Hebamme), dass die Stillbedingungen erfüllt sind, wird der Mutter am Schalter der Einwohnerdienste Sissach das Stillgeld ausbezahlt.
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