Signalisation und Markierung

Die Zuständigkeiten für Verkehrsanordnungen wie Signalisierungen und Markierungen sind im kantonalen Strassenverkehrsgesetz (481.0) geregelt. Dieses stützt sich auf das schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SR 741.01).

Kantonale Zuständigkeiten
Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen auf Kantonsstrasse wie u.a. abweichende Höchstgeschwindigkeiten auf Gemeindestrassen, Standort von Ortschaftstafeln, die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Gesellschaftswagen im fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmungen regelt der Kanton.

Kommunale Zuständigkeiten
Auf Gemeindestrassen entscheidet die Gemeindebehörde über Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen sowie über die Anbringung von Signalen und Markierungen. Sie orientiert die Polizei Basel-Landschaft über ihre Entscheide.

Die Gemeinde hat die Polizei Basel-Landschaft vorgängig anzuhören bei: Vortrittsregelungen, Überholverboten, Fussgängerstreifen, Markierungen für den fahrenden Verkehr.

Zugehörige Objekte

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