Bei einem Liegenschafts-Besitzerwechsels (nur Gemeinde Sissach) muss der Zähler der Wasseruhr abgelesen werden, damit eine Gebührenschlussrechnung erstellt werden kann.

Für die Meldung eines solchen Wechsels können Sie das Onlineformular ausfüllen und unserer Buchhaltung zusenden.

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