Fasnacht / Gelegenheitswirtschaft

Für die Fasnacht ist grundsätzlich die Fasnachtsgesellschaft Sissach zuständig.

Wer an der Fasnacht eine Gelegenheitswirtschaft betreibt, hat dem Gemeinderat (Bewilligungsbehörde) ein Gesuch zu stellen. Kann bei einer Kontrolle vor Ort keine Bewilligung vorgewiesen werden, wird die Polizei eine Wegweisung veranlassen.
Das unten stehende Formular muss 30 Tage vor dem Anlass vollständig ausgefüllt, eingereicht werden.

Insbesondere ist bei Gelegenheitswirtschaften an Anlässen das Thema Alkoholabgabe und Jugendschutz zu beachten. Damit das Verkaufspersonal bestens darauf vorbereitet ist, empfehlen wir den Onlinetest der eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Laternenumzug Fasnachtssonntag
Laternenumzug Fasnachtssonntag

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