Begegnungszone, Aufgrabgesuch
Zuständiges Amt: Tiefbau Grabarbeiten in der Begegnungszone dürfen erst nach Vorliegen der notwendigen Bewilligung durch die Gemeinde vorgenommen werden. Das Formular finden Sie unten. Für Wiederinstandstellung gilt das vom Gemeinderat genehmigte Normblatt Begegnungszone (17.5.2010).
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