Beglaubigung von Unterschriften bei Referenden und Initiativen
Die Unterschriftenbogen sind an das Initiativ- oder Referendumskomitee einzureichen.
Gestützt auf Artikel 62 Absatz 4 und Artikel 70 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte und Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte bescheinigt (Unterschriftenbeglaubigungen) das Einwohneramt (Einwohnerdienst) die Anzahl Einwohner, welche stimmberechtigt sind und somit die politischen Rechte ausüben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 976 13 00 | einwohnerdienste@sissach.ch |