Gemeindesteuern
Zuständiges Amt: Steuerabteilung Gemeindesteuern auf einen Blick Der Versand der Vorausrechnung erfolgt im Februar für das laufende Jahr. Der Zahlungstermin für die Gemeindesteuern für das laufende Jahr ist jeweils der 31. Oktober. Zahlungstermin für die definitive Steuer: 30 Tage nach Fakturadatum. Die Veranlagungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Für Vorauszahlungen, die bis Valuta 31. März des laufenden Jahres bei uns eingegangen sind, erhalten Sie auf dem Gemeindesteuerbetrag einen Skonto von 1%. Auf Steuerbeträgen, die erst nach der Fälligkeit eingehen, wird ein Verzugszins von 4 % erhoben. Verzugszins/Vergütungszins unter Fr. 40.- wird nicht in Rechnung gestellt bzw. vergütet. Danke für die fristgerechte Überweisung des fälligen Steuerbetrages mit dem beigelegten Einzahlungsschein. Zahlungen können auch auf das Postcheckkonto 40-1089-9 (IBAN: CH69 0900 0000 4000 1089 9), auf eine Bankniederlassung in Sissach oder am Schalter der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden. Weitere Informationen bezüglich der Steuersätze sowie zur Steuererklärung finden Sie in unseren Informationsschreiben in den Publikationen. Bezüglich der Kirchensteuern weisen wir auf die Gesetze der jeweiligen Kirchgemeinde hin, welche auf ihren Webseiten ersichtlich sind. Übersicht Steuertarife 2021
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