Die Bummel bilden den Abschluss des Fasnachts-Jahres und finden an den drei auf die Fasnacht folgenden Sonntage statt. Es ist Tradition, ohne Kostüm und Larve, mit oder auch ohne Instrumente die nahe oder weitere Region aufzusuchen und die drei schönsten Tage nochmals Revue passieren zu lassen.

Für ein Besuch in Sissach mit Spielen von Instrumenten ist gestützt auf das kantonale Ruhetagsgesetz § 5 eine Bewilligung nötig.
Ein Bummelbesuch ist der Gemeinde mittels Mail bis jeweils Ende Januar anzukündigen.