Die Schweizer Vertretung kann für Einladungen von Ausländern in die Schweiz eine Verpflichtungserklärung verlangen. Dieses offizielle Formular wird dem Antragstellenden übergeben und muss vom Einladenden unterzeichnet und durch seine Niederlassungsgemeinde oder die kantonale Migrationsbehörde bestätigt werden. Durch diese Erklärung verpflichtet sich der Einladende, ungedeckte Kosten im Zusammenhang mit der Reise des Antragstellenden bis zu CHF 30‘000 zu übernehmen.
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