In der Begegnungszone gilt die Blaue Zone und somit mehrheitlich zeitlich beschränktes Parkieren. In folgenden Fällen kann mit einer Parkkarte unbeschränkt auf einem 'Blaue-Zonen'-Parkplatz parkiert werden:

  • Erfolgen Bautätigkeiten oder Ähnliches, welche das Parkieren von Lieferwagen etc. in der Begegnungszone erfordern, können die Beauftragten bei der Gemeinde eine temporäre Parkbewilligung einholen.
  • Ganzjährige Gewerbeparkkarten, welche für das Parkieren im ganzen Kanton Basel-Landschaft berechtigen, sind beim Kanton zu beantragen und gelten alsdann auch für die Begegnungszone. Link
Ausschnitt Begegnungszone

Zugehörige Objekte