Nachtparking auf öffentlichem Areal

Das regelmässige Parkieren über Nacht auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen der Gemeinde Sissach ist bewilligungspflichtig. Die Nachtparkkontrolle erfolgt zweimal pro Monat.

Wohnmobile* oder Wohnwagen* dürfen nicht auf öffentlichem Areal abgestellt oder deponiert werden. (*gelten nicht als Anhänger)

In der Gemeinde Sissach sind zudem keine definierten Areale für Übernachtungen (Parking) in Wohnmobilien und Wohnwagen ausgeschieden. Entsprechendes Verhalten ist deshalb untersagt.
Dies gilt nicht für Privatareal mit Zustimmung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers. 

Zugehörige Objekte