Liegenschaftsverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter bzw. alle die Räumlichkeiten vermieten oder meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, sind gegenüber der Gemeinde mitteilungspflichtig.

Die Meldung muss innert 14 Tagen seit dem Mietantritt beziehungsweise seit der Aufnahme an die Gemeindeverwaltung erfolgen.

Folgende zwei neue Wege stehen für die Mitteilungspflicht zur Verfügung:

  • elektronisch für grosse Liegenschaftsverwaltungen mit Standardimmobiliensoftware (Anmeldung an Bundes-Softwareapplikation Sedex)
  • mittels Webapplikation für kleine und mittlere Liegenschaftsverwaltungen resp. Hauseigentümer (Privatpersonen) ohne professionelle Verwaltung. Das System erlaubt auch das Hochladen einer Datei, welche dann der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird.

Weiterhin können Liegenschaftsverwaltungen ihre Meldungen auch mittels Briefpost oder per Mail mit unten stehendem Formular Mieterwechsel an die Gemeinde melden.

Gesetzesauszug aus dem kantonalen Anmeldungs- und Registergesetz:
§ 7 Mitteilungs- und Auskunftspflicht
1 Personen, die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit.

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