Für den Anschluss einer Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation, für die Erweiterungen oder Änderungen des Entwässerungssystems sowie für die Versickerung oder die Einleitung von nichtverschmutztem Abwasser in ein oberirdisches Gewässer ist eine Bewilligung der Gemeinde, in bestimmten Fällen zudem eine Bewilligung des Kantons notwendig.

Das Kanalisationsbegehren kann heruntergeladen oder als Kartonmappe beim Sekreteriat Tiefbau verlangt werden.

Für die Erteilung der Kanalisationsbewilligungen, Kontrollen sowie besondere Dienstleistungen wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr für Kanalisationsbewilligungen berechnet sich als Bruchteil der Baubewilligungsgebühr. In Fällen ohne Baubewilligungsverfahren wird die Gebühr nach dem Kostendeckungsprinzip festgelegt.

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