Räumliches Entwicklungskonzept 2040 Sissach

9. Januar 2020

Räumliches Entwicklungskonzept REK

Am 21. Oktober 2019 hat der Gemeinderat das Räumliche Entwicklungskonzept Sissach 2040 beschlossen.

Im Dezember 2017 wurden die Arbeiten am Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) Sissach aufgenommen. Das REK ist ein Teil des übergeordneten Leitbilds. Auf Basis einer ganzheitlichen Betrachtung des Siedlungsgebietes werden die räumlichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde kurz-, mittel- und langfristig bis 2040 Entwicklungsziele aufgezeigt und dabei grundsätzliche Strategien für die Gesamtgemeinde und die einzelnen Quartiere entwickelt.

Das aufgrund der erfolgten Mitwirkung angepasste und genehmigte Räumliche Entwicklungskonzept Sissach 2040 liegt in Dateiform zum Download vor. 

Die öffentliche Mitwirkung zum Räumlichen Entwicklungskonzept wurde Ende Juli 2019 abgeschlossen. Zu den Stossrichtungen des REK haben sich 30 Mitwirkende geäussert.

Mitwirkungsbericht
Der Mitwirkungsbericht und das genehmigte REK Sissach 2040 liegen auch gedruckt in geringen Mengen auf (Einwohnerdienste Parterre).

Rechtliche Wirkung des REK
Das räumliche Entwicklungskonzept ist kein rechtlich definiertes Planungsinstrument im Rahmen des Bau- und Raumplanungsrechts auf kommunaler Ebene wie bspw. der Zonenplan Siedlung mit entsprechendem Reglement.

Mit seiner Festsetzung wird das REK jedoch für Behörde und Verwaltung verbindlich und somit wegleitend bei sämtlichen raumrelevanten Tätigkeiten. Das REK ist ein Führungsinstrument des Gemeinderats bei der Umsetzung der angestrebten, wünschbaren Entwicklung. Namentlich bildet es die Grundlage für die geplante Zonenplanrevision.

Der Gemeinderat bedankt sich für das rege Interesse und die zahlreichen Eingaben zum Verfahren.

Zugehörige Objekte

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