Aufgaben der Kommission:
- Beratung des Gemeinderates in allen Belangen der bildenden Kunst
- Ankauf von Werken regionaler Kunstschaffender (öffentliche Sammlung der Gemeinde); Antragsrecht an Gemeinderat
- Organisation von repräsentativen, nicht kommerziellen Ausstellungen, Projektbearbeitung (Wettbewerbe und andere Aktivitäten)
- Finanzielle Unterstützung für definierte Projekte
- Präsentation der öffentlichen Kunstsammlung
- Führung einer Dokumentation über die Werke der Sammlung und Kunstschaffende der Region inkl. Internetauftritt
- Unterhalt und Instandstellung (Rahmungen, Reinigungen, Reparaturen) der Kunstwerke der Sammlung
- Gemeinsame Ausstellungs- und Atelierbesuche zwecks Anschaffungen im Rahmen des Jahresbudgets; Antragsrecht an Gemeinderat
- Kontrollieren der Räume in ihrem Zuständigkeitsbereich, Aufhängen und platzieren von neu erworbenen Werken; Umhängen und Umstellen der bestehenden Werke; Sicherstellung der Werke bei allfälligen Bauvorhaben der Gemeinde (Transport und Lagerung)
Rechtliche Grundlagen:
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