Hinweis
Bekanntgabe von Resultaten: Die Abstimmungsresultate der eidgenössischen Abstimmungen und kantonalen Abstimmungen werden am Abstimmungssonntag vom Kanton publiziert (www.bl.ch) Dies gilt auch für alle Wahlresultate. Kommunale Abstimmungs- und Wahlresultate werden am Abstimmungssonntag auf der Gemeindewebseite publiziert. Beschwerderecht: Bei Abstimmungen und Wahlen des Kantons und der Gemeinden kann beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Gesetz über politische Rechte):
Urnenöffnungszeiten
Die Stimmabgabe ist wie folgt möglich:
Urnenstandort
Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus (Gemeindeverwaltung, Schalterhalle Einwohnerdienste im Parterre) Bahnhofstrasse 1 4450 Sissach Bedingungen / Voraussetzungen
Die Stimmrechtsausweise, die Abstimmungserläuterungen sowie die Stimm- und Wahlzettel zu den Abstimmungen werden jeweils den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern per Post zugestellt. Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls irrtümlich die zugestellten Abstimmungsunterlagen nicht vollständig sind, wird um umgehende Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung Tel. 061 976 13 00 gebeten. Im Stimm- und Wahllokal werden keine Unterlagen herausgegeben. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister (Gemeindeverwaltung) persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
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