Achtung GehörschutzSeit 1.6.2019 ist das Gesetz über den Schutz vor Gefährdungen u.a. durch Schall in Kraft. Es gilt das Publikum vor gesundheitsgefährdenden Belastungen z.B. bei Konzerten etc. durch hohe Schallpegel zu schützen. Konzerte von Musikvereinen, Guggenmusiken, Cliquen mit Pfeifen und Trommeln und weitere gelten als Veranstaltungen mit unverstärktem Schall. Wer Veranstaltungen mit unverstärktem Schall über 93 dB(A) durchführt, hat neu folgende Pflichten:
Die Gemeinde macht die Vereine insbesondere auch die Fasnachtsgesellschaft Sissach auf die Neuerung mittels kantonalem Merkblatt/Flyer aufmerksam. Dokument Veranstaltungen mit Schall, Flyer (pdf, 29.0 kB) Datum der Neuigkeit 1. Feb. 2020
|