Wahlergebnis kommunale Wahlen Schulrat und Sozialhilfebehörde 27. September 2020Eine allfällige Beschwerde ist innert 3 Tagen, das heisst bis spätestens Mittwoch 30. September 2020, schriftlich und begründet an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zu richten – § 83 Gesetz über die politischen Rechte/SGS 120. Bei der Wahl in den Schulrat sind noch zwei Mitglieder zu bestimmen. Die Nachwahl findet am 29. November 2020 statt.
Datum der Neuigkeit 27. Sept. 2020
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