Bettelverbot Kanton Basel-LandschaftDas Betteln stellt eine Sammlung mit dem Zweck «Eigengebrauch» dar und wird daher nach Absicht des Gesetzgebers vom Sammelverbot in § 14 des Gesetzes über das kantonale Übertretungsstrafrecht erfasst. Somit kann eine bettelnde Person, welche über keine entsprechende Bewilligung des Gemeinderates verfügt, mit einer Busse bestraft und das gesammelte Geld beschlagnahmt werden. Für diese Vornahme ist die Polizei BL zuständig. Sammeln für einen guten Zweck Der Gemeinderat stellt ausschliesslich Sammel-Bewilligungen an Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller für das Gemeindeareal Sissach aus, die eine Institution oder Hilfsorganisation berücksichtigen. Darüber ist der Behörde Rechenschaft abzulegen. Gemeinderat Sissach Datum der Neuigkeit 9. Sept. 2020
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