Amtliche Publikation - Gemeinderat Sissach

26. September 2019
Wiederantritt zur Neuwahl vom 9. Februar 2020

Der Gemeinderat hat unisono seine Bereitschaft erklärt, zur Neuwahl vom 9. Februar 2020
wieder anzutreten. Am 9. Februar des kommenden Jahres finden auf kommunaler Ebene die
Neuwahlen von Gemeinderat und Gemeindekommission statt – ebenso wie für den
Bürgerrat und Schreiber/in. Nach § 5 Gemeindeordnung ist die stille Wahl möglich bei
Ersatzwahlen und der Bestätigungswahl von Behörden wie Gemeinderat und
Gemeindekommission. Sämtliche amtierende Gemeinderäte haben ihre Bereitschaft erklärt,
erneut für die Amtsperiode ab 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 zu kandidieren.

Da eine stille Wahl grundsätzlich möglich ist, sind entsprechende Wahlvorschläge von
Kandidierenden mit mindestens 15 gültigen Unterschriften von Sissacher Wählerinnen und
Wähler bis spätestens am Montag, 23. Dezember 2019, 17 Uhr, auf der
Gemeindeverwaltung abzugeben.

Liegen per 23.12.2019 gleich viele Kandidaturen vor wie Sitze zu vergeben sind – im Falle
des Gemeinderates deren sieben – widerruft die Erwahrungsinstanz die
Geschäftsprüfungskommission die Wahl und erklärt die Kandidaten/in für gewählt.

Sind mehr Kandidaturen als zu vergebende Sitze eingegangen, wird die ordentliche
Urnenwahl durchgeführt. Zusammen mit den Wahlunterlagen werden alsdann die Namen
der sich zur Wahl stellenden Personen bekanntgegeben.

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