Steuerart | Ansatz/Skonto/Verzug | Berechnungsgrundlage |
Gemeindesteuer | 57 % | der Staatssteuer |
Feuerwehrersatzabgabe | 0.3 % | Grundtaxe Fr. 20.-- pro Ersatzabgabepflichtige/r und vom steuerbaren Einkommen |
Kirchensteuer | ||
a) reformiert | 0.60 % | vom steuerbaren Einkommen |
0.60 ‰ | vom steuerbaren Vermögen | |
b) römisch-katholisch | 9 % | der Staatssteuer |
c) christ-katholisch | 0.70 % | vom steuerbaren Einkommen |
0.10 % | vom steuerbaren Vermögen | |
Juristische Personen | 4 % | vom steuerbaren Ertrag (Reinertrag) |
2.75 ‰ | vom steuerbaren Kapital | |
Fälligkeit | 31. Oktober | |
Skonto | 2 % | für Zahlungen bis 31. März |
Verzugszins | 4 % | fĂĽr Zahlungen nach 31. Oktober |
VergĂĽtungszins | 4 % |
Bis zum 31. März des laufenden Jahres wird bei vorzeitiger Zahlung der Gemeindesteuern (bis max. def. Steuerbetrag) ein Skonto von zurzeit 2 % (Jahreszins 3.43 %!) gewährt. Es liegt im Interesse der Steuerpflichtigen die ganze Jahressteuer oder doch so viel wie möglich zu entrichten, um in den Genuss des Skontos zu gelangen.
Zahlungen können auf das Postcheckkonto 40-1089-9, auf eine Bankniederlassung in Sissach oder am Schalter der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Der Verzugszins/Vergütungszins beträgt 4 %.
Verzugszins/VergĂĽtungszins unter Fr. 40.- wird nicht in Rechnung gestellt bzw. vergĂĽtet.
Die Mahngebühr pro Mahnung beträgt Fr. 10.-
Die Steuerabteilung befindet sich im 3. Stock der Gemeindeverwaltung.
Gemeindeverwaltung Sissach
Bahnhofstrasse 1
4450 Sissach
TEL 061 976 13 00
FAX 061 976 13 09
Ă–ffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8 - 11.00 Uhr;
14 - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag bis 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung



