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Nächtliches Parkieren auf öffentlichem Areal - 09.02.2010

Das regelmässige Parkieren über Nacht auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen der Gemeinde Sissach ist bewilligungspflichtig. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, welche ihr Fahrzeug (bis 1000 Kg Nutzlast) auf öffentlichem Areal parkieren (auch blaue und weisse Zonen bzw. nicht markierte Felder) und noch nicht registriert sind, werden gebeten sich unverzüglich auf der Gemeinde zu melden. Anmeldungen nimmt R. Lander, Spezielle Dienste Tel. 061 976 13 30 entgegen und steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Sie berechtigt den Besitzer lediglich, das Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften zu parkieren, ohne jegliche Haftung der Gemeinde.


Die Nachtparkiergebühr für 2010 beträgt CHF 40.00 pro Monat und ist 6 Monate im Voraus zahlbar.


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