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Bewilligung einer nichtforstlichen Kleinbaute  - 29.07.2010

Der Gemeinderat bewilligt mit Bedingungen und Auflagen eine nichtforstliche Kleinbaute auf der Parzelle 1343 (Grundbuch Sissach, Plan Strickrain) zwecks Erstellung eines Naturschutz-Weihers im Wald Gebiet Grübli Steinegg. 


Das Amt für Wald beider Basel hat vorgängig mit dem Forstrevier die Sachlage geklärt und befürwortet die Bewilligung.


Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann nach der Veröffentlichung innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung ist in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Falle des Unterliegens kostenpflichtig.


Der Gemeinderat Sissach


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