Publikationen Detail |
| Hundehaltung - Sachkundenachweis - 21.07.2010 | ||||||||||||||||
Ab September 2010 ist die Gemeinde verpflichtet den Sachkundenachweis bei Hundehalterinnen und Hundehaltern einzufordern, wenn ein Hund nach dem 1.9.2008 erstmals angeschafft wurde. Die Tabelle gibt einen Überblick, wer konkret von der neuen Bundesverordnung betroffen ist.
Praktische Ausbildung mit Sachkundenachweis Mit jedem neu erworbenen Hund muss ein praktischer Kurs von mindestens 4 x 1 Stunde besucht werden. Der Kursbesuch muss von der Kursleitung bestätigt werden (Sachkundenachweis). Der Nachweis kann von der Gemeinde eingefordert werden. Theoretische Ausbildung mit Sachkundenachweis Wer noch nie im Besitz eines eigenen Hundes war, muss vor der Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs von mindestens 4 Stunden Dauer absolvieren, in dem die Grundkenntnisse der Hundehaltung vermittelt werden. Der Kursbesuch muss von der Kursleitung bestätigt werden (Sachkundenachweis). Dieser ist der Gemeinde bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes abzugeben. Es kann darauf verzichtet werden, wenn bekannt ist, dass die Hunde haltende Person bereits vor dem 1.9.2008 schon einmal im Besitz eines Hundes war oder dies glaubwürdig darlegen kann. Nicht ausreichend ist der Hinweis, dass früher in der Familie schon Hunde gehalten worden sind oder der Partner einen Hund hatte. Die Gemeinde prüft anhand der registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter, ob ein Sachkundenachweis eingefordert werden muss. Die Betroffenen erhalten diese Aufforderung bis Ende 2010 zugestellt. Für langjährige Hundehaltende ist dieses Schreiben eine Information ohne Handlungsbedarf. Für Auskünfte steht Ihnen Rudolf Lander Tel. 061 976 13 30 gerne für Auskünfte zur Verfügung. |
||||||||||||||||
| Zurück | ||||||||||||||||




