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Hundehaltung - Sachkundenachweis - 21.07.2010

Ab September 2010 ist die Gemeinde verpflichtet den Sachkundenachweis bei Hundehalterinnen und Hundehaltern einzufordern, wenn ein Hund nach dem 1.9.2008 erstmals angeschafft wurde. Die Tabelle gibt einen Überblick, wer konkret von der neuen Bundesverordnung betroffen ist. 

 

Übernahme/Kauf eines Hundes

 

Vor dem 01.09.2008

Zwischen

dem 01.09.2008  und

dem 01.09.2009

Nach dem 01.09.2009

Hundehalter

Keine Ausbildung nötig

Muss bis zum 01.09 2010 den praktischen

Kurs absolviert haben.

Muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den praktischen Kurs absolviert haben.

Nicht-Hundehalter

Keine Ausbildung nötig

Muss den Theoriekurs und den praktischen Kurs bis zum 1.9.2010 absolviert haben.

Muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres den praktischen Kurs absolviert haben.


 Praktische Ausbildung mit Sachkundenachweis


Mit jedem neu erworbenen Hund muss ein praktischer Kurs von mindestens 4 x 1 Stunde besucht werden. Der Kursbesuch muss von der Kursleitung bestätigt werden (Sachkundenachweis). Der Nachweis kann von der Gemeinde eingefordert werden.


Theoretische Ausbildung mit Sachkundenachweis


Wer noch nie im Besitz eines eigenen Hundes war, muss vor der Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs von mindestens 4 Stunden Dauer absolvieren, in dem die Grundkenntnisse der Hundehaltung vermittelt werden. Der Kursbesuch muss von der Kursleitung bestätigt werden (Sachkundenachweis). Dieser ist der Gemeinde bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes abzugeben.


Es kann darauf verzichtet werden, wenn bekannt ist, dass die Hunde haltende Person bereits vor dem 1.9.2008 schon einmal im Besitz eines Hundes war oder dies glaubwürdig darlegen kann. Nicht ausreichend ist der Hinweis, dass früher in der Familie schon Hunde gehalten worden sind oder der Partner einen Hund hatte.

Wenn sich Personen Hunde anschaffen, ohne vorgängig eine theoretische Ausbildung zu absolvieren, wird eine Frist von 3 Monaten gewährt, um den Kurs zu besuchen und den erhaltenen Sachkundenachweis der Gemeinde abzuliefern. Wird diese Frist nicht genutzt, prüft die Gemeinde eine Anzeige beim zuständigen Statthalteramt oder informiert den Kantonstierarzt.
Wo finden die Hundehaltenden die Adresse von Anbietern der obligatorischen Kurse?



Die Gemeinde prüft anhand der registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter, ob ein Sachkundenachweis eingefordert werden muss. Die Betroffenen erhalten diese Aufforderung bis Ende 2010 zugestellt. Für langjährige Hundehaltende ist dieses Schreiben eine Information ohne Handlungsbedarf. Für Auskünfte steht Ihnen Rudolf Lander Tel. 061 976 13 30 gerne für Auskünfte zur Verfügung.


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