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Leinenpflicht für Hunde - 20.05.2010

Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden daran erinnert, dass nach Jagdgesetz § 38 während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) die Hunde im Wald und an Waldsäumen zwingend an der Leine zu führen sind. Die Massnahme gilt insbesondere zum Schutz des Wildes und der Vogelwelt. So sind bspw. Vogelbruten am Boden oder im niedrigen Gebüsch durch Störungen gefährdet.


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