Am 13.12.2001 hat die Gemeindeversammlung das Reglement über das Parkieren im Bereich für Strassenraumgestaltung verabschiedet. Die Justiz- Polizei- und Militärdirektion (heute Sicherheitsdirektion) hat das Reglement am 27.9.2002 genehmigt. Mit § 7 wurde die Inkraftsetzung per Fertigstellung der Begegnungszone festgelegt. Deshalb hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 6.9.2010 den rückwirkenden Vollzug per Inbetriebnahme der Begegnungszone und somit per 19.10.2008 beschlossen. Das Reglement umfasst weiter den Zweck und Geltungsbereich, Parkplatzpool, Parkierungsregelung, Güterumschlag, Parkkarten, anderweitige Nutzung von Parkplätzen.
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