Sissach aktuell

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Februar 2010

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Amtliche Publikationen / Planauflagen


Planauflage Quartierplanung ‚Gerbegässlein’ Sissach 

Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung 

Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen § 7 des Kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegt von Donnerstag, 2. Februar 2012 bis Freitag, 2. März 2012 folgender, überarbeiteter Entwurf öffentlich auf:

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Vorschläge eingereicht werden, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Die Unterlagen können während den Schalterstunden (Mo - Fr 8 - 11 Uhr; 14 - 16 Uhr, Mi bis 18 Uhr) auf der Gemeindeverwaltung Sissach, Bahnhofstrasse 1, 1. Stock oder nach tel. Vereinbarung 061 976 13 11 (Sekretariat Renate Boog) eingesehen werden. Der Gemeinderat


Stille Wahl Bürgerrat und Bürgerratsschreiber/in 11. März 2012 

Die Neuwahlen für die Amtsperiode 1.7.2012-30.6.2016 des Bürgerrats sowie des/der Bürgerratsreibers/in finden am 11. März 2012 statt. Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnungen der Bürgergemeinde Sissach (§ 4 Bst. b + c) sind stille Wahlen möglich. Hiezu sind die Vorgaben gemäss Gesetz über die politischen Rechte (§ 30 Abs. 2 bis 4) einzuhalten. Für die vorgenannten Wahlen sind somit Wahlvorschläge mit mindestens 15 Unterschriften bis Montag, 23. Januar 2012, 17.00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung 4450 Sissach einzureichen. Entsprechende Formulare für Wahlvorschläge können auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Internetseite des Kantons Basel-Landschaft www.baselland.ch herunter geladen werden. Wenn bis 6. Februar 2012 die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden (fünf Bürgerräte, ein/e Schreiber/in), widerruft die Erwahrungsinstanz (Geschäftsprüfungskommission Einwohnergemeinde) die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit. Bürgerrat Sissach



Amtliches Publikationsorgan


Als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Sissach dient der Behörde und der Gemeindeverwaltung die Zeitung VOLKSSTIMME. Die Verlegerin Schaub Medien AG hat ihren Sitz in Sissach.

Die Gemeinde verfügt über kein 'Gemeindeblatt', welches regelmässig in die Haushalte verteilt wird. Amtliche Mitteilungen, Planauflagen und Gemeindenachrichten werden jeweils in der monatlichen Grossauflage der 'Volksstimme' als Sissach aktuell publiziert. Die Grossauflage wird in alle Haushalte der Gemeinde verteilt.